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”Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren.”
Leonardo da Vinci (1452 - 1519)

Klasse A

Allgemeines für die Erteilung der Klassen A, A1, A2 (Motorräder)

Bei der ersten Erteilung der Klasse A1, A2 oder A:

  • Theorieausbildung: 26 Stunden Grundwissen für alle Klassen (entfällt bei Besitz der Klasse B) 6 Stunden Zusatzwissen für die Klasse A
  • 14 Stunden Fahrausbildung
  • Theoretische (am Computer) und praktische Prüfung
  • Mehrphasenausbildung: Fahrsicherheitstraining, verkehrspsychologisches Gruppengespräch, Gefahrenwahrnehmungstraining nach 2 bis 12 Monaten; Perfektionsfahrt mindestens 2 Monate danach (4 bis 14 Monate); Probezeit: 2 Jahre (wenn davor keine andere Klasse besessen wurde) – bei A1 mind. bis zum 20. Geburtstag.

Klasse A

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen; dreirädrige Kfz über 15 kW (20 PS)
  • Mindestalter: 24 Jahre (ohne Vorbesitz von A2; Ausbildungsbeginn: 23 ½ Jahre) Mindestalter bei Vorbesitz von A2: 20 Jahre
  • Umstieg von A2 auf A: Frühestens zwei Jahre nach Erteilung von A2 und absolvierter Mehrphasenausbildung möglich durch 7 Stunden Fahrtraining oder Absolvierung einer praktischen Prüfung

Klasse A2

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max. 35kW (48 PS), max. 0,2 kW/kg Eigengewicht, ungedrosselte Version mit max. doppelter Leistung
  • Mindestalter: 18 Jahre (Ausbildungsbeginn: 17 ½ Jahre; in Kombination mit Klasse „B-L17“: 16 Jahre)
  • Umstieg von A1 auf A2: Frühestens zwei Jahre nach Erteilung von A1 und nach absolvierter Mehrphasenausbildung möglich durch 7 Stunden Fahrtraining oder Absolvierung einer praktischen Prüfung

Klasse A1

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max. 125ccm Hubraum, max. 11 kW (15 PS), max. 0,1 kW/kg Eigengewicht, dreirädrige Kfz bis 15 kW (20 PS)
  • Mindestalter: 16 Jahre (Ausbildungsbeginn: 15 ½ Jahre)

125ccm mit Klasse B

Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW dürfen gelenkt werden, wenn der Besitzer die Lenkberechtigung für die Klasse B:

  • Seit mind. 5 Jahren ununterbrochen besitzt
  • Sich nicht mehr in der Probezeit befindet
  • Nachweislich praktischen Unterricht (6 Einheiten) an einer Fahrschule im Lenken derartiger Krafträder genommen hat.
  • Der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist
Fahrschule Kovacs in Burgenland Fahrschule Kovacs in Burgenland Fahrschule Kovacs in Burgenland Fahrschule Kovacs in Burgenland
Frauenkirchen
  • Inh. Ing. Andras Kovacs
  • Franziskanerstraße 18, 7132 Frauenkirchen
  • 02172 / 21288
  • 0664 / 1202711
  • Mo - Fr: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
  • Sa: 09:00 - 12:00 Uhr
Parndorf
  • Inh. Mag. Hunor Kovacs
  • Dammgasse 1., 7111 Parndorf
  • 02166 / 22856
  • 02166 / 22856
  • Mo - Fr: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
  • Sa: 09:00 - 12:00 Uhr
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