Klasse A
Allgemeines für die Erteilung der Klassen A, A1, A2 (Motorräder)
Bei der ersten Erteilung der Klasse A1, A2 oder A:
- Theorieausbildung: 26 Stunden Grundwissen für alle Klassen (entfällt bei Besitz der Klasse B) 6 Stunden Zusatzwissen für die Klasse A
- 14 Stunden Fahrausbildung
- Theoretische (am Computer) und praktische Prüfung
- Mehrphasenausbildung: Fahrsicherheitstraining, verkehrspsychologisches Gruppengespräch, Gefahrenwahrnehmungstraining nach 2 bis 12 Monaten; Perfektionsfahrt mindestens 2 Monate danach (4 bis 14 Monate); Probezeit: 2 Jahre (wenn davor keine andere Klasse besessen wurde) – bei A1 mind. bis zum 20. Geburtstag.
Klasse A
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen; dreirädrige Kfz über 15 kW (20 PS)
- Mindestalter: 24 Jahre (ohne Vorbesitz von A2; Ausbildungsbeginn: 23 ½ Jahre) Mindestalter bei Vorbesitz von A2: 20 Jahre
- Umstieg von A2 auf A: Frühestens zwei Jahre nach Erteilung von A2 und absolvierter Mehrphasenausbildung möglich durch 7 Stunden Fahrtraining oder Absolvierung einer praktischen Prüfung
Klasse A2
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max. 35kW (48 PS), max. 0,2 kW/kg Eigengewicht, ungedrosselte Version mit max. doppelter Leistung
- Mindestalter: 18 Jahre (Ausbildungsbeginn: 17 ½ Jahre; in Kombination mit Klasse „B-L17“: 16 Jahre)
- Umstieg von A1 auf A2: Frühestens zwei Jahre nach Erteilung von A1 und nach absolvierter Mehrphasenausbildung möglich durch 7 Stunden Fahrtraining oder Absolvierung einer praktischen Prüfung
Klasse A1
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max. 125ccm Hubraum, max. 11 kW (15 PS), max. 0,1 kW/kg Eigengewicht, dreirädrige Kfz bis 15 kW (20 PS)
- Mindestalter: 16 Jahre (Ausbildungsbeginn: 15 ½ Jahre)
125ccm mit Klasse B
Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW dürfen gelenkt werden, wenn der Besitzer die Lenkberechtigung für die Klasse B:
- Seit mind. 5 Jahren ununterbrochen besitzt
- Sich nicht mehr in der Probezeit befindet
- Nachweislich praktischen Unterricht (6 Einheiten) an einer Fahrschule im Lenken derartiger Krafträder genommen hat.
- Der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist