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Voraussetzungen für den Mopedausweis (od. Quadausweis)
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Ausbildungsbeginn ist mit 14,5 Jahren
möglich
- Theoriekurs über 6 Unterrichtseinheiten und eine Theorieprüfung (Mopedprüfung)
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6 praktische Unterrichtseinheiten am Übungsplatz (mit dem Fahrzeug der angestrebten Klasse)
- 2 praktische Unterrichtseinheiten im öffentlichen Verkehr
- die Ausstellung
des Mopedausweises erfolgt frühestens am 15. Geburtstag
Für den Erwerb von beiden Ausweiskategorien (Moped und Quad) sind zusätzlich 6 praktische Unterrichtseinheiten mit dem Fahrzeug der zweiten Kategorie zu absolvieren. |