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Umfang der Lenkberechtigung
- Zugmaschinen
- Motorkarren
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- landwirt. selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- alle Anhänger
- alle ein- und mehrspurigen Mopeds sowie Leichtkraftfahrzeuge
Die Klasse F kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab einem Mindestalter von 16 Jahren
erworben werden, sonst mit 18.
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