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Nach Absolvieren der Klasse E zu B dürfen mit Klasse B Zugfahrzeuge
und Anhänger gezogen werden die
- schwerer als 750 kg sind auch wenn die höchstzulässige
Gesamtmasse beider Fahrzeuge 3500 kg übersteigt oder wenn
die
- höchstzulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges geringer
ist als die Gesamtmasse des Anhängers.
Für den Erwerb von E zu B ist die Führerscheinklasse
B Voraussetzung.
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