Klasse E zu B  
 
 

Nach Absolvieren der Klasse E zu B dürfen mit Klasse B Zugfahrzeuge und Anhänger gezogen werden die

  • schwerer als 750 kg sind auch wenn die höchstzulässige Gesamtmasse beider Fahrzeuge 3500 kg übersteigt oder wenn die
  • höchstzulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges geringer ist als die Gesamtmasse des Anhängers.

Für den Erwerb von E zu B ist die Führerscheinklasse B Voraussetzung.


 

 

 
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