Klasse B  
      Umfang der Lenkberechtigung
  • Kraftwagen (PKW, Kombi, LKW, Traktor) mit maximal 9 Sitzplätzen einschließlich Lenkerplatz und mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
  • Kraftfahrzeuge mit drei Rädern
  • Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW, wenn der Besitzer die Lenkberechtigung für die Klasse B:

    • Seit mind. 5 Jahren ununterbrochen besitzt
    • Sich nicht mehr in der Probezeit befindet
    • Nachweislich praktischen Unterricht an einer Fahrschule im Lenken derartiger Krafträder genommen hat
    • Der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist
    • Mitführen von Anhängern (unter bestimmten Voraussetzungen!)

 
   
 
  Vollausbildung B

Bei der Vollausbildung ist eine Grundschulung bei der Fahrschule zu absolvieren.
Die danach folgende Hauptschulung erfolgt ebenfalls bei der Fahrschule. Es müssen aber nur so viele Fahrstunden genommen werden wie nötig.
Der Einstieg ist ab 17,5 Jahren möglich. Mit dem 18. Geburtstag kann die praktische Prüfung abgelegt werden.

Mehrphasenausbildung
Innerhalb der ersten 12 Monate nach Führerscheinausstellung sind vorgeschrieben:

  • erste Perfektionsfahrt mit der Fahrschule ( 2. bis 4. Monat )
  • Fahrsicherheitstraining ( 3. bis 9. Monat, von Fahrschule organisiert )
  • zweite Perfektionsfahrt mit der Fahrschule ( 6. bis 12. Monat )
 
   
 
  Duale Ausbildung

Bei der dualen Ausbildung ist eine Grundschulung bei der Fahrschule zu absolvieren.
Die danach folgende Hauptschulung kann mit selbst gewählten Begleitern erfolgen, wobei mindestens 1000 km selbst zu fahren sind.

Voraussetzungen für BegleiterInnen (max. 2):

  • Seit mind. 7 Jahren Lenkberechtigung B
  • 3 Jahre Fahrpraxis mit Kraftfahrzeugen der Klasse B
  • Keine schweren verkehrsrechtlichen Verstöße innerhalb der letzten 3 Jahre
  • Teilnahme an einer theoretischen Einweisung (1 Lektion)

Der Einstieg ist ab 17,5 Jahren möglich. Mit dem 18. Geburtstag kann die praktische Prüfung abgelegt werden.

Mehrphasenausbildung
Innerhalb der ersten 12 Monate nach Führerscheinausstellung sind vorgeschrieben:

  • erste Perfektionsfahrt mit der Fahrschule ( 2. bis 4. Monat )
  • Fahrsicherheitstraining ( 3. bis 9. Monat, von Fahrschule organisiert )
  • zweite Perfektionsfahrt mit der Fahrschule ( 6. bis 12. Monat )
 
   
 
  B - L17

Der Einstieg in die L-17 Ausbildung beginnt ab 16 Jahren. Nach einer Basisschulung folgen die Ausbildungsfahrten mit einem Begleiter (meist Verwandte), wobei insgesamt 3000 km zu fahren sind.

Nach 1000 und 2000 km folgt eine Überprüfungsfahrt in der Fahrschule wo eventuell festgestellte Fehler ausgemerzt werden und noch zusätzlich einige Tipps für denn weiteren Ablauf gegeben werden.

Zur Theorieprüfung kann man ab dem 17. Geburtstag antreten.

Mehrphasenausbildung
Nach Ausstellung des Führerscheines wird zwischen dem 3. und 9. Monat ein Fahrsicherheits- training und zwischen dem 6. und 12. Monat die Perfektionsfahrt in der Fahrschule durchgeführt.

 

 

 
Tel: 02172 / 21288 • Email: office@fahrschule-kovacs.at