Klasse A  
 
 

Klasse Vorstufe A mit 18 Jahren


Der Einstieg ist ab 17 Jahren möglich.
Mit 18 kann die praktische Prüfung abgelegt und die Führerscheinklasse Vorstufe A (AV) erworben werden. 

Diese Berechtigung bleibt zwei Jahre auf Motorrädern bis max. 25 kW und nicht mehr als 0,16 kW pro kg Leergewicht eingeschränkt.

Die Einschränkung auf Vorstufe A fällt automatisch sobald zwei Jahre vergangen sind und die Probezeit abgelaufen ist.

 

 

Klasse A ab 21 Jahren


Wer mit mind. 21 Jahren die Prüfung ablegt, erwirbt gleich die Lenkberechtigung für alle Motorräder oder 4-rädrige Kraftfahrzeuge bis 400 kg Eigengewicht.

 

 

Mehrphasenausbildung

 

Seit 1. Januar 2003 ist eine Mehrphasenausbildung gesetzlich vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass Sie zusätzlich zur bisherigen Ausbildung in der Fahrschule innerhalb eines Jahres nach Ihrer Führerscheinprüfung eine zweite Phase durchlaufen müssen.

Diese zweite Phase beinhaltet ein Fahrsicherheitstraining und ein verkehrspsychologisches Gespräch.

 

 

125ccm mit Klasse B

 

Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW dürfen gelenkt werden, wenn der Besitzer die Lenkberechtigung für die Klasse B:

  • Seit mind. 5 Jahren ununterbrochen besitzt
  • Sich nicht mehr in der Probezeit befindet
  • Nachweislich praktischen Unterricht an einer Fahrschule im Lenken derartiger Krafträder genommen hat
  • Der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist
 

 

 
Tel: 02172 / 21288 • Email: office@fahrschule-kovacs.at