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Klasse Vorstufe
A mit 18 Jahren
Der Einstieg ist ab 17 Jahren möglich.
Mit 18 kann die praktische Prüfung abgelegt und die Führerscheinklasse
Vorstufe A (AV) erworben werden.
Diese Berechtigung bleibt zwei Jahre
auf Motorrädern bis max. 25 kW und nicht mehr als 0,16 kW pro
kg Leergewicht eingeschränkt.
Die Einschränkung auf Vorstufe A fällt automatisch sobald
zwei Jahre vergangen sind und die Probezeit abgelaufen ist.
Klasse A ab 21 Jahren
Wer mit mind. 21 Jahren die Prüfung ablegt, erwirbt gleich
die Lenkberechtigung für alle Motorräder oder 4-rädrige
Kraftfahrzeuge bis 400 kg Eigengewicht.
Mehrphasenausbildung
Seit 1. Januar 2003 ist eine Mehrphasenausbildung gesetzlich vorgeschrieben.
Dies bedeutet, dass Sie zusätzlich zur bisherigen Ausbildung
in der Fahrschule innerhalb eines Jahres nach Ihrer Führerscheinprüfung
eine zweite Phase durchlaufen müssen.
Diese zweite Phase beinhaltet ein Fahrsicherheitstraining und ein
verkehrspsychologisches Gespräch.
125ccm mit Klasse B
Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm und einer Motorleistung
von max. 11 kW dürfen gelenkt werden, wenn der Besitzer die
Lenkberechtigung für die Klasse B:
- Seit mind. 5 Jahren ununterbrochen
besitzt
- Sich nicht mehr in der Probezeit befindet
- Nachweislich praktischen Unterricht
an einer Fahrschule im Lenken derartiger Krafträder genommen
hat
- Der Code 111 in den Führerschein
eingetragen ist
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